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Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Bundesgesetzblatt - Allgemeine Informationen

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Was steht wo?

Das Bundesgesetzblatt Teil I enthält alle Bundesgesetze, Verordnungen von wesentlicher oder dauernder Bedeutung [...]

Teil II enthält die völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge [...]

Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet. Seit diesem Zeitpunkt erscheint das Bundesgesetzblatt in unregelmäßiger Folge immer dann, wenn neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen bzw. andere Akte gemäß verschiedener Vorschriften zu verkünden sind. Ohne Verkündung sind Gesetze oder Verordnungen nicht rechtswirksam. Das Bundesgesetzblatt spielt daher eine entscheidende Rolle im demokratischen Zusammenspiel. In der Papierausgabe der Bundesgesetzblätter finden Sie die Originaldaten, so wie sie verkündet und grundsätzlich rechtsverbindlich sind.

Mit der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes im Internet verbessern der Herausgeber – das Bundesministerium der Justiz – und der Bundesanzeiger Verlag den Zugang zu den Inhalten des Bundesgesetzblattes.

Das Bundesgesetzblatt Teil I enthält alle Bundesgesetze, Verordnungen von wesentlicher oder dauernder Bedeutung, Entscheidungen über die sachliche Zuständigkeit nach Artikel 129 Absatz 1 des Grundgesetzes, die Entscheidungsformeln des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht, Anordnungen und Erlasse des Bundespräsidenten, Bekanntmachungen über innere Angelegenheiten des Bundestags und des Bundesrats und – soweit vorgeschrieben – andere Bekanntmachungen.

Teil II enthält die völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge, die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen und Rechtsvorschriften des Zolltarifwesens.


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